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Rehabilitation - Interview mit Dr. med. Johannes Peil

Hocheffiziente Behandlung

Ab sofort können viele gesetzlich krankenversicherte Patienten von einer flexiblen Spezialtherapie profitieren, die teilweise auf Erkenntnissen aus der Behandlung von Leistungssportlern wie dem mehrfachen Tischtennis-Europameister Timo Boll basiert. Für die mehr als sechs Millionen Versicherten der DAK bedeutet das neuartige Versorgungsmodell flexible ambulante Rehabilitation künftig eine verbesserte Behandlung in ambulanten Rehazentren deutschlandweit.
MedicalSportsNetwork sprach dazu mit dem leitenden Arzt der Sportklinik Bad Nauheim und Initiator des neuen Angebots, Dr. med. Johannes M. Peil.

Herr Dr. Peil, auf der diesjährigen FIBO haben Sie von der Sportklinik Bad Nauheim in Zusammenarbeit mit der DAK zu Gast auf dem Stand der proxomed-Gruppe das neue Konzept „flexible ambulante Rehabilitation“ vorgestellt. Was können wir uns darunter vorstellen?

Die flexibilisierte ambulante Rehabilitation (FAR) ist darauf gerichtet, Unfall oder krankheitsbedingte Funktionseinschränkungen und Fähigkeitsstörungen, die auch die Leistungsfähigkeit im Berufsleben beeinträchtigen können, zu verbessern oder vollständig zu beheben und die Arbeitsunfähigkeit infolge chronischer Erkrankung zu verhindern. Die FAR ist ein indikationsspezifisches, flexibles Rehabilitationskonzept, das nur für schwer wiegende Schäden oder Verletzungen des Bewegungsapparates gedacht ist. Sie soll einen verbesserten Therapie- und Rehabilitationsablauf auch über einen längeren Zeitraum als bei der bisherigen ambulanten, muskuloskeletalen
Rehabilitation (AMR) ermöglichen. Das bedeutet für den Patienten noch mehr Sicherheit für ein nachhaltiges und gutes Behandlungsergebnis. Zudem ist die AMR im Gegensatz zur FAR mit einer gleichzeitigen aktiven, beruflichen Tätigkeit nicht vereinbar.

Bekommen die sechs Millionen gesetzlich DAK-Versicherten also dieselbe verbesserte rehabilitative Behandlung in Kliniken und Gesundheitszentren wie beispielweise Spitzensportler? Das ist ja in Zeiten, in denen fast ausschließlich von Leistungskürzungen bei den Gesetzlichen gesprochen wird, recht außergewöhnlich.

Leistungssportler haben bei uns natürlich ein besonders intensives Programm. Die FAR wird aber deshalb so wirkungsvoll werden, weil die Therapie maßgeschneidert, also bei weniger körperlich leistungsfähigen Menschen
individuell angepasst werden kann. Zunächst wird diese Therapieform in der praktischen Umsetzung weiterentwickelt und optimiert. Die FAR wird auch in weiteren hochleistungsfähigen ambulanten Rehabilitationszentren angeboten werden können, immer unter ärztlicher Leitung und ausschließlich in Zentren, die bereits zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation (AMR) zugelassen sind.

Welche speziellen Anforderungen stellt das an Mediziner, Therapeuten, aber auch Gerätehersteller?

Voraussetzungen zur Durchführung der FAR ist die ärztliche Leitung und stetige Präsenz des Arztes in der ambulanten Reha- Einrichtung sowie die Zulassung des Zentrums zur AMR. Der ganzheitliche Therapieansatz und die Beachtung aller Begleiterkrankungen des Rehabilitanden erfordern ein hoch qualifiziertes Rehabilitationsteam, bestehend u.a. aus Physiotherapeuten, Diplomsportlehrern, Ergotherapeuten, Masseuren, es kann aber auch notwendig sein, Psychologen und Sozialarbeiter einzubinden. Sozialmedizinische Anforderungen müssen
ebenso erfüllt sein wie geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen und eine umfassende Dokumentation. Notwendig sind weiterhin detaillierte Therapiepläne, die auf den diagnostischen Erkenntnissen der verschiedenen Disziplinen aufbauen und einen längerfristigen Beitrag in der Behandlung der zu rehabilitierenden Erkrankungen leisten können. Therapiepläne werden unter Federführung des Facharztes für Orthopädie und unter Mitwirkung der rehabilitativen Berufe erstellt. Die Geräte haben entsprechende Test und Trainingsmöglichkeiten für Kraft, Koordination und Ausdauer sowie eine genaue Verlaufsdokumentation zu gewährleisten. Hier orientieren wir uns an den bisherigen Anforderungen der Unfallversicherungsträger, allerdings mit einigen Ergänzungen. Auch Kombigeräte können eingesetzt werden. Die Geräte müssen über eine Feinabstufung mit kleinen Belastungssteigerungen verfügen. Anstelle eines Isokinetikgerätes kann alternativ auf Trainingsgeräte mit PCs oder Panels zurückgegriffen werden, die über eine Software eine Maximalkraftbestimmung an der zu beübenden Muskulatur zulassen. Alle Geräte und Software, die zur Anwendung kommen, müssen den Richtlinien des Medizinproduktegesetzes entsprechen.

Wie können wir uns das ganz praktisch vorstellen? In Ihrer Klinik behandeln Sie u.a. Michael Schumacher und Timo Boll, werden dann wir „normale“ Menschen neben diesen Stars behandelt, an den gleichen Geräten, von den gleichen Therapeuten und Ärzten?

Das ist bei uns in der Sportklinik Bad Nauheim schon immer so gewesen und wird auch weiterhin so sein. Hier trainiert tatsächlich der Spitzensportler am selben Gerät wie der gesetzlich Krankenversicherte – er muss sogar genau wie dieser, wenn ein Gerät gerade besetzt ist, auch mal warten.

Das bedeutet ja dann auch, dass ein Patient, obwohl er kein Sport treibt, indirekt oder sogar direkt von den Entwicklungen der Sportmedizin profitiert, weil die Standards aus dem Spitzensport nun auch für gesetzlich Versicherte möglich werden. Stärkt das ganz allgemein die Stellung der Sportmedizin sowohl im medizinischen Umfeld als auch im politischen Umfeld?

Diesen Bezug hat es bisher auch schon immer gegeben. Durch die Flexibilisierung erreichen wir einen noch individuelleren Therapieverlauf, ähnlich wie bisher schon beim Spitzensportler. Das, was seit Jahren bekannt ist, kann hier erstmals in die Praxis beim gesetzlich Krankenversicherten umgesetzt werden. Ich gehe daher davon aus, dass wir durch entsprechend gut dokumentierte Therapieerfolge auch die Sportmedizin allgemein werden stärken können und im politischen Umfeld unter Umständen auch neue Erkenntnisse dann schneller in allgemeine Therapieformen werden integrieren können.

Gibt es einen weiteren Nutzen, den Sportler und Mediziner daraus ziehen werden?

Eine flexible ambulante Rehabilitation bietet besondere Chancen, u. a. in Bezug auf die Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz bzw. in die sportlichen Aktivitäten, die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und auf die dauerhafte Arbeitsfähigkeit. Entscheidend ist dabei, dass der Patient mit der FAR aufgrund der Flexibilisierung auch einige Zeit länger als bisher mit der AMR möglich begleitet werden kann. Für einige Indikationen wie z.B. Rückenleiden oder bei Endoprothesen ist dies im Sinne der nachhaltigen Sicherung des Rehabilitationserfolges besonders wichtig. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die FAR auch berufsbegleitend durchgeführt werden kann. Damit werden auch allgemein ambulante Maßnahmen gestärkt, ein Grundsatz, der von uns Medizinern schon seit Jahren gefordert wird, in den Richtlinien verankert ist, aber bisher die notwendige Ernsthaftigkeit in der Umsetzung vermissen ließ.

Wir bedanken uns für dieses aufschlussreiche Gespräch!

Ausgabe MSN 3 / 2010

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Ausgabe MSN 3 / 2010.
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